Wien – Winterreifenpflicht gilt für PKW + LKW bis zu 3,5 t von 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Diese Vorschrift besagt, dass bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) man nur ein Fahrzeug in Betrieb nehmen darf, wenn Winterreifen bzw. alternativ Schneeketten montiert sind. Auch wenn die Fahrbahn nur nass ist, sollte man bedenken, dass bei sinkenden Temperaturen Glatteis entstehen kann und dann die Winterreifenpflicht gilt.

Für Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht müssen im Zeitraum immer Winterreifen montiert haben unabhängig von den Straßenverhältnissen. Außerdem müssen Lenkerinnen und Lenker eines Lkw geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen.

Man muss mit einer Strafe rechnen

Wer der Winterreifenpflicht nicht nachkommt muss mit einer Strafe rechnen. Wer ein Kfz ohne Winterreifen oder Schneeketten bei winterlichen Fahrbedingungen in Betrieb nimmt, ist eine Geldstrafe in Höhe von 35 Euro vorgesehen. Es drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro, wenn andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet werden.

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