Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Youcan

  1. Mit der Anmeldung bei der Fahrschule Youcan für die Ausbildung zum Erlangen eines Führerscheines schließt der Kunde einen Ausbildungsauftrag mit der Fahrschule Youcan ab. Änderungen des Ausbildungsvertrages sind nur schriftlich möglich. Das erforderliche Ausbildungspaket für den Ausbildungsvertrag wird von der Fahrschule Youcan festgelegt. Der Ausbildungsvertrag kommt nach Maßgabe der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestätigung der Anmeldung durch die Fahrschule zustande.
  2. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er/sie die Voraussetzungen für eine positive Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung für den Erwerb der angestrebten Lenkberechtigung und für das erfolgreiche durchlaufen der allenfalls erforderlichen zweite Ausbildungsphase erbringen muss, um eine gesetzeskonforme Ausbildung zu absolvieren und die persönlichen Daten nach DSGVO1 rechtmäßig und vertragsmäßig verarbeitet, übermittelt und zur gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (3 und 7 Jahren) gespeichert und nach Ablauf der Frist gelöscht werden.
  3. Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach dem anlässlich der Anmeldung oder durch gesonderten Auftrag gebuchten Ausbildungs- oder Leistungspaket. Die Ausbildungs- und Leistungspakete beinhalten die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichtes nach jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Die Ausbildungspakete der Fahrschule beinhalten nicht die externen Kosten (z.B.: Ärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs sowie die Führerschein- und Prüfungsgebühren ans Verkehrsamt).
  5. Die Dauer einer Unterrichtseinheit (1 UE sowohl für den theoretischen Unterricht als auch für den praktischen Unterricht) beträgt 50 Minuten. Für Fahrstunden ab 18 Uhr unter der Woche oder Samstag ohne zeitliche Einschränkung fällt ein Aufpreis von € 10,- / Stunde zusätzlich zum Paketpreis an.
  6. Die Benutzung der Schulfahrzeuge und Schulungseinrichtungen ist den Kunden alleine nicht gestattet und kann dies nur im Beisein eines Beauftragten der Fahrschule erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich diese schonend zu behandeln. Für grob fahrlässige Beschädigungen haftet der Kunde.
  7. Die Fahrlektion beginnt am Standort oder am Übungsplatz der Fahrschule und endet dort. Wird auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort begonnen oder beendet, wird die Wegzeit des Fahrlehrers zwischen dem Ort und dem Standort der Fahrschule entsprechend dem Ausbildungspaket angerechnet. Für die fehlende Unterrichtszeit wird ergänzend verrechnet, welchen der Kunde zu bezahlen hat. Die fehlende Unterrichtszeit wird sodann nachgeholt. Die praktischen Übungseinheiten bestehen aus dem Fahren, Langsame Fahrübungen am Übungsplatz sowie die Vor- und Nachbesprechungen der Fahrten und Übungen.
  8. Das Mitfahren Dritter während der Fahrlektion im Schulfahrzeug ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist der Tag der praktischen Fahrprüfung für die Prüfungsteilnehmer.
  9. Der theoretische und praktische Prüfungstermin muss der Kunde im Büro persönlich vereinbaren. Eine Terminvergabe für die theoretische Prüfung kann nur nach Absolvierung des gesamten Theoriekurses und der Einreichung des Ärztlichen Gutachtens in der Fahrschule vereinbart werden.
  10. Voraussetzung für die praktische Prüfung ist die vorher bestandene theoretische Prüfung sowie das Erfüllen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfahreinheiten. Die Erste-Hilfe Bestätigung muss vor der Vereinbarung einer praktischen Fahrprüfung abgegeben werden.
  11. Termine für die praktischen Unterrichtseinheiten und praktische Fahrprüfung werden nur nach erfolgter Bezahlung eines Paketpreises ausschließlich nur persönlich vereinbart. Nur auf Wunsch des Kunden zu erfolgenden telefonischen Terminvereinbarung oder Terminänderung übernimmt er/sie die Alleinhaftung für allfälligem Missverständnis oder Irrtum. Der Kunde verzichtet auf Geltendmachung von Forderungsansprüchen wegen Irrtum oder Unklarheiten im Falle einer telefonischen Terminvereinbarung oder Terminänderung.
  12. Folgende Stornierungsfristen gelten für die vereinbarten Termine: Fahrstunden können und müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert oder verschoben werden. Computer- und Praxisprüfungen können und müssen mindestens 7 Werktage (Samstage, Sonntage und Feiertage werden nicht als Werktag dazu gezählt) vor dem vereinbarten Termin storniert oder verschoben werden.
  13. Zur behördlichen Fahrprüfung (theoretische & praktische) hat der Kunde einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) mitzubringen und pünktlich zur angegebenen Uhrzeit zu erscheinen. Die Ausbildungskosten sind zur Gänze vor Antritt zur praktischen Fahrprüfung ohne Ausnahme zu bezahlen. Widrigenfalls ist eine Zulassung oder der Antritt zur praktischen Fahrprüfung nicht möglich.
  14. Der Vertrag endet mit Bestehen der praktischen Fahrprüfung bzw. der Ausstellung des Moped Führerscheins und bei der Abmeldung.
  15. Besteht der Kunde die Fahrprüfung binnen 18 Monaten Frist ab der Anmeldung nicht erfolgreich, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist. Möchte der Kunde nach 18 Monaten Frist die Ausbildung fortsetzen, fällt ein Beitrag für die Verlängerung des Vertrages in der Höhe von € 100,- an. Nach erfolgter Bezahlung von € 100,- wird die Frist um 12 Monate verlängert. Der Kunde ist während der gesamten Ausbildungszeit alleine für seine Fristen verantwortlich. Die Fahrschule übernimmt keine Erinnerungspflichten für die Termine oder Fristen des Kunden. Die Fahrschule trifft keinerlei Haftung für versäumte Termine oder Fristen der Kunden.
  16. Die Tarif- und Paketpreise liegen für die Kunden in der Fahrschule zu jederzeitiger Einsichtnahme auf und sind in der Fahrschule und auf der Webseite der Fahrschule sichtbar, leserlich ausgehängt und abrufbar. Diese können sich bei Bedarf, Änderungen der Personal- und Materialkosten sowie Steuern, Abgaben und Kraftstofferhöhungen nach Vertragsunterzeichnung erhöhen und werden laufend aktualisiert und angepasst. Insbesondere sind die Tarif- und Paketpreise Tarif- und Lebenserhaltungskostenindex gebunden und kann demnach angepasst und aktualisiert werden. Der Kunde erteilt seine Zustimmung für nach der Vertragsunterzeichnung aktualisierten und angepassten Tarif- und Paketpreise.
  17. Für jede Wiederholungsprüfung fällt pro Antritt € 80,-für die Computerprüfung; jeweils € 150,- für die praktische Fahrprüfung der Klasse A, A1, A2, B und BE ein zusätzlicher Aufpreis an. Diesen hat der Kunde stets vor Antritt zur Gänze zu entrichten.
  18. Der Kunde verpflichtet sich jede Personen bezogene Änderung wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse, während der gesamten Vertragsdauer der Fahrschule unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist für die Bekanntgabe seiner Daten selbst verantwortlich und haftet alleine für allfällige Nachteile aus unterbliebenen Änderungsbekanntgabe.
  19. Eine mündliche oder schriftliche Beschwerde über die Angestellten der Fahrschule ist nach Terminvereinbarung beim Fahrschulleiter jederzeit für den Kunden möglich.
  20. Die Fahrschule kann den Ausbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu Lasten des Kunden vorzeitig kündigen, wenn ein Festhalten am Vertrag aufgrund des vom Kunden gesetzten Fehlverhaltens oder eines Straftat in und außerhalb der Fahrschule gegen Angestellte, Mitarbeiter, Lehrer und Bürokräfte der Fahrschule oder der Behörde nicht mehr zumutbar ist, der Kunde zu Unrecht Angestellte und Mitarbeiter der Fahrschule oder der Behörde körperlich oder verbal angreift, ein respektloses Verhalten uneinsichtig fortsetzt und bei der Theorieprüfung schummelt. Leicht fahrlässig oder sorgfaltswidrig gesetztes Fehlverhalten durch den Kunden berechtigt die Fahrschule zur vorzeitigen Kündigung zu Lasten des Kunden. Den Kunden trifft die Zahlungspflicht bei berechtigter vorzeitiger Kündigung durch die Fahrschule.
  21. Löst der Kunde den Ausbildungsauftrag vorzeitig einseitig auf, so wird der Gesamtpreis des vereinbarten Ausbildungspakets fällig. Der Kunde hat in diesem Fall den Gesamtpreis für das Ausbildungspaket zu bezahlen. Wird der Ausbildungsvertrag einvernehmlich aufgelöst, so werden bereits erbrachte Dienstleistungen wie z.B.: Unterrichtseinheiten, Fahrstunden, Prüfungen sowie das Lernmaterial, der Verwaltungsaufwand und die Unfallversicherung (€ 78,-) jedenfalls als Einzelleistung gemäß der aktuellen Tarif- und Preisliste anstelle des Gesamtpaketpreises fällig, verrechnet und abgerechnet.
  22. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Ausbildungsvertrag wird das Bezirksgericht Favoriten in 1100 Wien als Gerichtsstand vereinbart. Das österreichische Recht wird als anzuwendendes Recht vereinbart.